Durch eine Zustiftung wird das Vermögen unserer Stiftung erhöht. Dabei bleibt das Vermögen erhalten, aber die Erträge aus diesem Vermögen werden zur Erfüllung des Stiftungszwecks eingesetzt.
Eine weitere Möglichkeit zur Unterstützung ist die Erbeinsetzung der Stiftung in Ihrem Testament oder die testamentarische Anordnung einen Vermächtnisses zu Gunsten der Stiftung.
Als Eltern eines behinderten Menschen können Sie durch eine Zustiftung individuelle Verfügungen zur finanziellen Absicherung und zum Wohle ihres behinderten Kindes treffen. Die Stiftung kann als Erbe eingesetzt werden. So kann der Kapitalabfluss an den Sozialhilfeträger vermieden werden.